Waffentresore
Zum Schutz der Familienmitglieder und Mitbewohnern sowie auch zum Schutz vor Diebstahl ist es sinnvoll, die Waffen zu Hause in einem Tresor aufzubewahren. In unserem Nachbarland Deutschland schreibt das Gesetz vor, dass eine Waffe in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0/N aufzubewahren ist. In der Schweiz ist lediglich vorgeschrieben, dass die Waffe in einem abschliessbaren Behältnis aufbewahrt werden muss.
Einsatzbereich
Privatpersonen, die Waffen aufgrund ihrer Tätigkeit als Sportschützen, Waffensammler oder Polizist zu Hause haben, Polizeistationen, Schützen- und Jagdvereine aber auch Schiesskeller sind Abnehmer von Waffentresoren.
Ausführung
Standardmodelle sind für bis zu 18 Langwaffen und bis zum Widerstandsgrad I erhältlich. Auf Wunsch können auch Waffentresore für mehr als 18 Waffen und in höheren Widerstandsgraden hergestellt werden. Verschlussmöglichkeiten von Doppelbart- sowie mechanischen und elektronischen Zahlenschlösser stehen zur Verfügung. Im Innern sind einzelne oder mehrere Innenfächer, Stauräume sowie Putzstockhalter angebracht. Es können neben der Standardfarbe diverse Spezialfarben gewählt werden.